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Nach
einigen Jahren der Schulung und Ausübung der Regel legen manche,
die zum Rittertum berufen werden, Profess ab – gemeinsam mit
ihrer Ehegattin, wenn sie es wünschen. Es handelt sich hierbei um
eine wahrhafte Weihe, die sie auf die Suche nach der evangelischen
Vollkommenheit hin orientiert. Diese Profess beinhaltet drei
feierliche private Gelübde:
1.
die Bekehrung der Sitten: Verpflichtung,
unter allen Umständen gemäß den Gesetzen des Rittertums und der
Ordensregel, im Stand der Lehensabhängigkeit von Christus dem König
und Unserer Lieben Frau zu leben. Der Ritter vergisst niemals,
dass der Kampf gegen das Böse mit der Bekehrung seiner selbst
beginnt;
2.
die Treue zum Orden:
Gehorsam gegenüber den Oberen des Ordens in den Grenzen der
Regel, und Pflicht zu brüderlicher gegenseitiger Hilfe für alle
Mitglieder des Ordens;
3.
die Verteidigung der Kirche: Verpflichtung,
die Kirche - ihre Lehre, ihre Disziplin, ihre Hierarchie - zu
lieben und liebenswert zu machen.
Durch
diese Gelübde gibt sich der Profess gänzlich und ein für alle
Male an eine Suche hin, die hinfort sein Leben beherrschen, lenken
und vereinheitlichen wird: „Du bist Ritter Unserer Lieben Frau
vor allem, in allem, jederzeit und an jedem Ort.“ (Ordensregel,
XXI, 1)
Der
ritterlichen Tradition gemäß wird nur der Mann zum Ritter
geschlagen, doch ergießen sich die Gnaden dieses Sakramentales über
das ganze Heim. Die Ritterweihe wird durch einen Bischof oder Abt
oder durch den Ordensmeister erteilt. Mit diesem Ritus erhält der
Ritter offiziell die Sendung, die Feinde Gottes und des Menschen
zu bekämpfen und „hienieden die Grenzen des Gottesreiches zu
erweitern“ (Ordensregel, Prolog 4), mit der notwendigen Gnade,
sie zu erfüllen.
"Das
Böse bekämpfen, das Gute fördern, den Schwachen und Bedrückten
gegen Ungerechtigkeit verteidigen; die Anmaßung des Mächtigeren
zügeln; Mut, Selbstverleugnung und Edelmut; Selbstopfer bis zum
Heroismus, ja notfalls bis zum Tode – das ist das Bild des
Ritters im ursprünglichen Sinn des Wortes." (Kardinal Agostino
Casaroli im Jahr 1982)
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